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Court of Appeal hat Berufung der UBS zugelassen

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Noch im März war man sich in der Geschäftsführung der Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (LVV) sehr sicher: Die UBS bekommt keine Revision für ihren Prozess um die Kosten für das Leipziger KWL-Desaster: "Die KWL und ihre Gesellschafter sind zuversichtlich, dass der Court of Appeal die Berufung der UBS nicht zulassen bzw. in der Sache selbst zurückweisen wird.“

Der Beitrag Court of Appeal hat Berufung der UBS zugelassen erschien zuerst auf L-IZ.de.


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